Planung |
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Der Begriff Planung wird bei uns sehr eng gefasst. Er bezieht sich ausschließlich auf die Fachplanungstätigkeit, wie sie in der HOAI (= Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) im Abschnitt "Technische Ausrüstungen" definiert ist. In unserem Falle ist der Planungsgegenstand ein IT-System bzw. Teile davon oder eng damit zusammenhängende Objekte einer IT-Infrastruktur. Planung in diesem Sinne ist immer dann notwendig, wenn vom Kunden bzw. Auftraggeber eine zumeist komplexe Leistung über ein
Ausschreibungsverfahren vergeben werden soll. Im Bereich der Öffentlichen Auftraggeber ist die institutionelle Trennung von Planung und Ausführung aus Wettbewerbsgründen erwünscht bzw. sogar vorgeschrieben. Der Planer ist der Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers und nur diesem verpflichtet. Dazu wird zwischen AG und Planer ein
Ingenieurvertrag (Honorarvertrag) abgeschlossen. |
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pdv-systeme Sachsen hat sich seit 1991 in wachsendem Maße
als Planer in diesem strengen Sinne profiliert. Auftraggeber waren und
sind vor allem
Planungsgegenstände waren und sind
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Im konkreten Ingenieurvertrag werden die Planungsschritte ("Phasen") nach der HOAI vereinbart; die Vergütung wird entsprechend dem Rahmen der HOAI daran orientiert. Die entsprechenden Planungsphasen nach §73 HOAI (dort genauer definiert) sind:
Je nach Planungsgegenstand und Willen des AG wird der Vertrag über alle Phasen oder einen Teil davon abgeschlossen. Das zentrale Dokument einer Planung (und Ergebnis der Phase 6) ist das ausschreibungsreife
Leistungsverzeichnis (LV), das die vom späteren Auftragnehmer (AN) zu erbringende Leistung erschöpfend beschreibt. Ein zweites Dokument und von hoher rechtlicher Relevanz für den AG ist der vom Planer (im Ergebnis der Phase 7) zu erbringende Teil der Vergabeakte. Diese muss ggf. einer Nachprüfung durch eine Verwaltungsinstanz oder ein Gericht standhalten. |
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